1- PRÄAMBEL

In Übereinstimmung mit Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) stellen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenverkäufe und Dienstleistungen (AGB) die Grundlage für geschäftliche Verhandlungen mit dem Käufer dar.

2- GELTUNGSBEREICH DER AGB

Ziel der vorliegenden AGB ist die Festlegung der Bedingungen, zu denen das Unternehmen MECANIQUE TOLERIE SERRURERIE - MTS ("der Lieferant") Lieferungen an professionelle Käufer ("die Käufer bzw. der Käufer"), die Waren ("Waren") oder Dienstleistungen ("Dienstleistungen") anfordern, durchführt.

Sie gelten ohne Einschränkungen und Vorbehalte für zwischen dem Lieferanten und den Käufern derselben Kategorie abgeschlossene Verkäufe, unbeachtet der möglicherweise in den Unterlagen des Käufers aufgelisteten Klauseln, insbesondere in seinen allgemeinen Einkaufsbedingungen.

In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung werden systematisch alle Käufer, die Waren oder Dienstleistungen anfordern, über die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt, um ihnen eine Bestellung beim Lieferanten zu ermöglichen. Des Weiteren werden alle Händler (ausgenommen Großhändler) vor Abschluss einer Vereinbarung gemäß Artikel L 441-3 des französischen Handelsgesetzbuchs innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist darüber in Kenntnis gesetzt.

Bei einer Bestellung von Waren gilt die Zustimmung des Käufers zu den vorliegenden AGB als erteilt.

Die Informationen in Katalogen, Prospekten oder auf Preislisten sind unverbindlich und können jederzeit abgeändert werden. Der Lieferant hat das Recht, jederzeit ihm sinnvoll erscheinende Änderungen vorzunehmen.

Sollte sich der Lieferant zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine oder mehrere Bestimmungen der AGB berufen, kann dies nicht mit einem Verzicht auf diese Bestimmungen gleichgesetzt werden, da es dem Lieferanten nach wie vor freigestellt ist, jederzeit deren strikte Anwendung einzufordern.

In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung behält sich der Lieferant das Recht vor, von bestimmten Klauseln der vorliegenden AGB abzuweichen, wenn bei den Verhandlungen mit dem Käufer besondere Geschäftsbedingungen ("Besondere Geschäftsbedingungen") festgelegt werden.

3- BESTELLUNGEN

Damit eine Bestellung berücksichtigt wird, muss diese schriftlich oder mit einem gleichwertigen technologischen Mittel, das als Nachweis der vertraglichen Vereinbarung dient, getätigt werden. Die Bestellung muss folgende Punkte enthalten: den Vermerk "Bestellschein", erforderliche Angaben für die Rechnungsstellung, gegebenenfalls die USt-IdNr. Für innergemeinschaftliche Lieferungen, Nummer und Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung, gegebenenfalls technische Spezifikationen sowie Menge und Bestelleinheit der Ware. Der Verkaufs- oder Dienstleistungsvertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Bestellung ausdrücklich vom Lieferanten angenommen wird. In diesem Fall wird dem Käufer per Post, E-Mail oder einem anderen gleichwertigen Mittel eine Empfangsbestätigung der entsprechenden Bestellung sowie gegebenenfalls des Eingangs einer Anzahlung bei Bestellung übermittelt. 

Die Waren werden zu den am Tag der Bestellung geltenden Preisen des Lieferanten und gegebenenfalls zu den mit dem Käufer in der Geschäftsvereinbarung festgelegten speziellen Preisen geliefert. Die Preise sind fix und können während ihrer vom Lieferanten festgelegten Gültigkeitsdauer nicht abgeändert werden.

Vom Lieferanten angenommene Bestellungen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferanten vom Käufer abgeändert oder storniert werden. Eine Abänderung oder Stornierung muss schriftlich mit Empfangsbestätigung binnen acht Tagen nach Auftragsbestätigung und vor dem Versand der Waren oder dem Beginn der Erbringung der Dienstleistungen mitgeteilt werden. Wird eine vom Lieferanten angenommene Bestellung storniert, die Gegenstand einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Lieferanten ist, stellt der Lieferant dem Käufer 20 % des Gesamtpreises ohne Steuern der Waren oder Dienstleistungen als Ersatz für den ihm entstandenen Schaden in Rechnung. Wird die Bestellung storniert, die Gegenstand einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Lieferanten ist, und hat der Käufer bereits eine Anzahlung geleistet, wird der entsprechende Betrag vom Lieferanten einbehalten. Nach Versand der Waren bzw. nach Beginn der Dienstleistungserbringung gilt eine Bestellung als fix und endgültig. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt verpflichtet sich der Käufer dazu, dem Lieferanten den vereinbarten Preis unbeschadet aller anderen Schadens- und Zinsforderungen seitens des Lieferanten zu überweisen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, beliebige Änderungen bezüglich der Anordnung, der Form, den Abmessungen oder des Materials an seinen Waren vorzunehmen, deren Grafiken und Beschreibungen in den Drucksachen oder auf der Webseite angegeben sind.

4- VERTRAGSERFÜLLUNG – LIEFERUNG – GEFAHRENÜBERGANG

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien werden die Waren in die Lager des Lieferanten durch Anzeige der Versandbereitschaft des Lieferanten an den Käufer geliefert. Soweit nicht anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart, werden die Dienstleistungen in den Geschäftsräumlichkeiten des Lieferanten erbracht. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gehen die Transportkosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung zu Lasten des Käufers. Die Gefahr eines Verlusts oder einer Beschädigung der Waren wird ab dem Zeitpunkt ihrer Lieferung unter den oben festgelegten Bedingungen auf den Käufer übertragen. Für Verkäufe ins Ausland gilt hinsichtlich der Modalitäten für den Verkauf und den Gefahrenübergang die Incoterm-Klausel, die in den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten besonderen Bedingungen vorgesehen ist, und zwar in der Version der INCOTERM 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC).

Die auf der Auftragsbestätigung angegebene Frist für die Warenlieferung bzw. für die Erbringung der Dienstleistung gilt als voraussichtliche Frist und stellt keine wesentliche Bedingung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar.

Verzögerungen bei den Lieferungen bzw. bei der Erbringung der Dienstleistung berechtigen nicht zur Geltendmachung von Preisabzügen oder Schadenersatzforderungen.

Die angegebene Frist wird des Weiteren von Rechts wegen im Falle von höherer Gewalt oder bei Eintreten eines in Artikel 16 angegebenen Ereignisses ausgesetzt.

Der Lieferant übernimmt keinerlei Verantwortung für die Folgen einer Nichteinhaltung der Transportfrist, da diese Verpflichtung ausschließlich vom Transportunternehmen getragen wird.

Auf jeden Fall erfolgt die Lieferung der Waren bzw. die Erbringung der Dienstleistung nur innerhalb der vorgesehenen Frist, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt, insbesondere der Zahlung der fälligen Rechnungen des Lieferanten.

5- WARENANNAHME UND WARENRÜCKGABE

Der Käufer ist verpflichtet, den äußeren Zustand der Waren bei Erhalt der Lieferung zu überprüfen. Unbeschadet der gegenüber dem Transportunternehmen zu treffenden Vorkehrungen müssen jegliche Reklamationen oder Beschwerden hinsichtlich der gelieferten Menge, der Leistungserbringung, der Qualität oder eines anderen Grunds dem Lieferanten per Einschreiben mit Empfangsbestätigung innerhalb von 72 Stunden nach dem Datum des Eingangs der Waren am vereinbarten Lieferort bzw. nach dem Datum der Erbringung der Dienstleistung mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist und in Ermangelung weiterer Vorbehalte werden die vom Lieferanten gelieferten Waren hinsichtlich der Qualität und der Menge als auftragskonform betrachtet, und die Ware bzw. Dienstleistung gilt als vom Käufer endgültig angenommen.

Hinsichtlich der Transportbestimmungen müssen alle Reklamationen im Schadensfall zusätzlich mit einem begründeten Vorbehalt auf dem Frachtbrief ergänzt werden. Sollten die Vorbehalte betreffend den Zustand der Ware bei der Lieferung nicht genau angegeben werden, können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.

Der Käufer ist verpflichtet, Nachweise über die Echtheit der festgestellten Mängel binnen 3 Tagen, nachdem er den Mangel festgestellt hat, zu erbringen. Er muss es dem Lieferanten ermöglichen, eine Feststellung dieser Mängel durchzuführen, um diese zu beheben. Er greift zu diesem Zweck nicht selbst ein oder lässt einen Dritten eingreifen. Verstößt der Käufer gegen diese Formalbestimmungen, kann die Reklamation nicht als gültig angenommen werden.

Im Falle eines anerkannten Mangels beschränkt sich die Haftung des Lieferanten ausschließlich auf den Ersatz der betroffenen Waren zu dessen Lasten ohne Leistung von Entschädigungszahlungen. Der Ersatz der Ware ist an die Rücksendung der als mangelhaft anerkannten Ware gebunden. Der Lieferant hat die Rücksendung zu seinen Kosten binnen 15 Tagen ab Anerkennung des Mangels durchzuführen.

Die Rücknahme von konformen Waren ist an eine vorhergehende schriftliche Zustimmung des Lieferanten gebunden. Dabei trägt immer der Käufer die Kosten und Risiken der Rücksendung. 

Außergewöhnliche Rücknahmen beschränken sich auf Waren aus dem Katalog des Lieferanten und bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung seitens des Lieferanten.

Die Versandkosten werden im Fall einer Rücknahme der Waren vom Käufer übernommen.

Alle vom Lieferanten angenommenen Rücksendungen führen zur Bildung eines Guthabens über die Gesamtsumme oder einer Teilsumme, auf Grundlage eines vorab, nach einer qualitativen und quantitativen Überprüfung der Retourwaren, vom Kundendienst für den Käufer erstellten Angebots für die Rücknahme.

Alle ohne Zustimmung durch den Lieferanten zurückgesendeten Waren werden für den Käufer zur Verfügung gehalten und führen nicht zur Bildung eines Guthabens. 

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten über einen Teil der Bestellung entbindet eine entsprechende Mitteilung den Käufer nicht von der Zahlung des nicht strittigen Teils der Rechnung zum vertraglich vorgesehenen Fälligkeitstermin.

6- PREISE

Die Waren werden zu den am Tag der Bestellung geltenden Preisen des Lieferanten und gegebenenfalls zu den mit dem Käufer in der Geschäftsvereinbarung festgelegten speziellen Preisen geliefert. Die Preise für Waren und Dienstleistungen sowie die Informationen in Katalogen, Prospekten, auf Preislisten oder Internetseiten sind unverbindlich und können jederzeit vom Lieferanten abgeändert werden, insbesondere bei einer Änderung der Rohstoffkosten, der Produktionsfaktoren und der Währungsparitäten (außerhalb der Eurozone) des Lieferanten und des Käufers.

Sofern in der Auftragsbestätigung des Lieferanten nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise als netto und ohne Steuern, ohne Transportkosten, ab Werk und einschließlich der Verpackung, mit Ausnahme von Spezialverpackung, die zusätzlich entsprechend den Preisen des Lieferanten in Rechnung gestellt wird. Die Preise werden in Euro angegeben. Besondere tarifliche Bedingungen können je nach Art der vom Käufer gewünschten Sonderbedingungen zur Anwendung kommen und insbesondere die Liefermodalitäten und -fristen bzw. die Zahlungsfristen und -bedingungen betreffen. In diesem Fall übermittelt der Lieferant dem Käufer ein besonderes Geschäftsangebot.

Die Rechnungen werden in Übereinstimmung mit dem Preis, der auf der vom Lieferanten ausgestellten Auftragsbestätigung angegeben wird, erstellt. Für Dienstleistungen gilt der im Angebot angegebene Preis.

Aufgrund der in einer Bestellung und an einem Ort erworbenen oder vom Lieferanten gelieferten Mengen bzw. aufgrund der Regelmäßigkeit der Bestellungen kann der Käufer von Rabatten und Nachlässen auf die Preise des Lieferanten profitieren.

7- ZAHLUNG – FRIST

Soweit in den Auftragsbestätigungen nicht anders angegeben, ist die Zahlung der Waren oder Dienstleistungen 30 Tage ab Erhalt der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistung mittels Banküberweisung zu leisten. Der Käufer wird erst bei Einlangen der Zahlung auf dem Bankkonto des Lieferanten von seinen Pflichten entbunden.

Bei jeder Kontaktaufnahme wird eine Vorauszahlung bzw. die Leistung einer Anzahlung von 30 % vor der Lieferung oder dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung vereinbart.

Bei Geschäften mit dem Ausland gelten hinsichtlich der Fristen dieselben Zahlungsbedingungen, allerdings sind die Zahlungen per internationaler SWIFT-Banküberweisung mit Gebührenübernahme durch den Käufer (OUR-Überweisung) auf das angegebene Bankkonto, oder mittels eines unwiderruflichen Akkreditivs, das von einer Bank der Wahl des Lieferanten bestätigt wurde, zu begleichen. Bestellungen, deren Bezahlung mittels eines Akkreditivs vorgesehen ist bzw. für die als Garantie ein Stand-by-Akkreditiv oder eine andere Sicherheit, beispielsweise eine Kaution oder eine Bürgschaft, vorgesehen ist, werden erst nach Erhalt der Mitteilung über die Eröffnung eines gültigen Akkreditivs ohne besondere Bedingungen oder über die Ausgabe des Stand-by-Akkreditivs, der Kaution oder der geforderten Bürgschaft bearbeitet. Mit Ausnahme der Bezahlung vor Lieferung, bei Erhalt der Waren oder vor Erbringung der Dienstleistungen wird für Vorauszahlungen kein Preisnachlass gewährt.

8- ZAHLUNGSVERZUG - AUSFALL DER ZAHLUNG

8.1 Verzugszinsen

In Übereinstimmung mit Artikel L.441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs führt jeder Zahlungsverzug, auch im Fall einer teilweisen Zahlungsverspätung, von Rechts wegen zur Anwendung von Verzugszinsen, die am Folgetag des auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermins fällig werden und bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags ohne weitere Aufforderung berechnet werden.

Die Höhe der Verzugszinsen entspricht dem Satz, der von der Europäischen Zentralbank für ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandt wurde plus eines Zuschlags von 10 Prozent.

8.2 Entschädigung für Betreibungskosten

Entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelung wird für jede Rechnung im Fall eines Zahlungsverzugs eine Entschädigung von 40€ netto eingehoben. Diese Entschädigung wird zusätzlich zu den Verzugszinsen eingehoben.

8.3 Close-out Netting-Klausel

Eine nicht erfolgte Zahlung zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt führt von Rechts wegen zum sofortigen Fälligwerden aller noch nicht fälligen Rechnungen, auch wenn diese Gegenstand von angenommenen Wechseln waren.

8.4 Suspensiv- bzw. Auflösungsklausel

Bei einmaliger nicht fristgerechter Begleichung einer Rechnung behält sich der Lieferant das Recht vor, alle noch nicht ausgeführten Bestellungen auszusetzen oder sogar zu kündigen, und zwar binnen 48 Stunden nach Einlangen und Nichtbeantwortung eines eingeschriebenen Briefes, wobei geleistete Teilzahlungen endgültig einbehalten werden. Falls der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kommt es von Rechts wegen aufgrund seines ausschließlichen Verschuldens zur Kündigung des Vertrags, unbeschadet jeglicher Schadenersatzansprüche, die dem Käufer gegenüber erhoben werden können. Sollte eine Zahlung des Auftrags mittels eines Akkreditivs vorgesehen sein, erfolgt keine Lieferung von Waren oder Erbringung einer Dienstleistung, solange die Akkreditiveröffnung dem Lieferanten nicht mitgeteilt wurde.

9- BARZAHLUNG ODER EINFORDERUNG VON SICHERHEITEN

Eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers kann dazu führen, dass Sicherheiten oder eine Barzahlung vor Durchführung der erhaltenen Aufträge eingefordert werden.

Der Lieferant behält sich das Recht vor, jederzeit aufgrund der eingegangenen Risiken für jeden Käufer eine Kreditüberziehungsobergrenze festzulegen und bestimmte Zahlungsfristen oder Sicherheiten einzufordern.

10- EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten oder bereitgestellten Waren, die auf der Auftragsbestätigung angegeben sind, bleiben im Eigentum des Lieferanten, bis diese vollständig bezahlt werden (Haupt- und Nebenforderungen), das Verlustrisiko und die Haftung bzw. jedes andere Risiko wird allerdings ab dem Zeitpunkt der Lieferung und für Verkäufe ins Ausland gemäß der vereinbarten Incoterm vom Käufer getragen.

Der Käufer verpflichtet sich daher, zur Deckung der Risiken im Zusammenhang mit Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Waren einen Versicherungsvertrag abzuschließen. 

Bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung muss der Käufer sicherstellen, dass die Waren unter den richtigen Bedingungen gelagert werden, die auch eine eindeutige Identifizierung als Waren des Lieferanten ermöglichen. 

Der Käufer trifft alle geeigneten Maßnahmen, um die Rechte des Lieferanten an den Waren, die Gegenstand der vorliegenden Eigentumsvorbehaltsklausel sind, zu schützen, und um den Lieferanten schnellstmöglich über Ansprüche eines Dritten auf die Waren zu informieren. Bei einem Zahlungsverzug über den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag der Rechnung durch den Käufer und nach einer mehr als 15 Tage lang erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung behält sich der Lieferant das ausdrückliche Recht vor, die Waren zurückzufordern, die vom Käufer auf eigene Rechnung und Gefahr auf einmaliges Ersuchen hin zurückgeschickt werden müssen. 

In diesem Fall verbleiben bereits geleistete Anzahlungen beim Lieferanten im Gegenzug für die Nutzung der Waren durch den Käufer.

Im Falle eines Wiederverkaufs der Waren verpflichtet sich der Käufer, dem Lieferanten den noch ausstehenden Betrag umgehend zu zahlen oder den Lieferanten umgehend in Kenntnis zu setzen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sein Recht auf Preisreklamation gegenüber dems dDritten Erwerbers auszuüben, und der Käufer verpflichtet sich des Weiteren, den Zweitkäufer darüber zu informieren, dass die verkauften Waren einer Eigentumsvorbehaltsklausel unterliegen. 

Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung wird im Falle eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens über den Käufer sofort entzogen. Gegebenenfalls verpflichtet sich der ausländische Käufer, alle in seinem Land notwendigen Schritte (Registrierung usw.) für die Gültigkeit der vorliegenden Klausel zu unternehmen.

11- HAFTUNG – VERSICHERUNGEN

11 .1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Behebung der direkten Schäden des Käufers infolge von Fehlern oder Versäumnissen bei der Ausführung des vorliegenden Vertrags. Der Lieferant verpflichtet sich in nachfolgenden Fällen nicht zu Schadenersatzleistungen:

- bei Fehlern oder Versäumnissen durch den Käufer oder Dritte,

- bei der Verwendung durch den Lieferanten von Materialien, technischen Dokumenten, Daten oder Methoden, die vom Käufer bereitgestellt wurden bzw. deren Verwendung er vorgeschrieben hat.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass sich die Haftung des Lieferanten nicht auf den Ersatz von immateriellen Schäden erstreckt, die vom Lieferanten aufgrund oder aus Anlass der Erfüllung der vorliegenden AGB verursacht wurden. Unter immateriellen Schäden sind im Sinne der vorliegenden Klausel alle Schäden finanzieller oder geschäftlicher Art zu verstehen, die insbesondere aus dem Nutzungsausfall eines Rechts oder eines Guts resultieren, aus der Unterbrechung einer Dienstleistung oder aus einem Gewinn- oder Datenverlust. Der Käufer verbürgt sich für den Regressverzicht seiner Versicherer oder von Dritten, die mit ihm in Vertragsbeziehung stehen, gegen den Lieferanten oder seine Versicherer über solche Schäden. 

11.2. Keine Haftung entsteht für den Lieferanten dem Käufer gegenüber aufgrund eines Sicherheitsmangels der Waren, da die betreffenden Güter vom Käufer vornehmlich gewerblich genutzt werden; der vorliegende Haftungsausschluss gilt nur für Schäden an zur gewerblichen Nutzung vorgesehenen Gütern.

11.3. In jedem Fall ist der gesamte Haftungsumfang des Lieferanten für den vorliegenden Vertrag gegenüber dem Käufer aus sämtlichen Rechtsgründen auf den vertraglich festgelegten Wert der beanstandeten Waren oder Dienstleistungen beschränkt und übersteigt diesen nicht. Bei darüber hinausgehenden Beträgen verzichten der Käufer und seine Versicherer, für die er bürgt, auf einen Regress gegen den Lieferanten und dessen Versicherer. Für die Nutzung der Waren muss sich der Käufer genau an die entsprechende Bedienungsanleitung halten, sofern diese mitgeliefert wurde, sowie an die Angaben auf der Verpackung. Schäden aufgrund von natürlicher Abnutzung, von äußeren Einflüssen oder einer unsachgemäßen und nicht in der Bedienungsanleitung des Lieferanten angegebenen Nutzung des Produkts schließen eine Haftung des Lieferanten aus.

12- GARANTIE

Für die Waren gilt entsprechend dem gegebenenfalls beigelegten Garantieschein für Material- oder Herstellungsfehler eine Gewährleistungspflicht von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung. Im Rahmen der Garantie durchgeführte Eingriffe haben keine Verlängerung derselben zur Folge. 

Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen hat der Lieferant einzig die Verpflichtung, nach seinem Ermessen das von ihm als fehlerhaft anerkannte Produkt oder Element zu ersetzen oder zu reparieren. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gehen etwaige Versandkosten zu Lasten des Käufers.

Ausgeschlossen von der vorliegenden Garantie sind folgende Mängel:

- Mangel aufgrund der nachlässigen Behandlung, Lagerung oder Installation der Waren durch den Käufer ohne Berücksichtigung der Spezifikationen und Anweisungen seitens des Verkäufers und/oder der Nutzungsregeln. 

- Mangel aufgrund der Reparatur oder Veränderung der Waren durch den Käufer selbst oder durch einen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten.

Der Käufer hat über die vertragliche Garantie von 12 Monaten hinaus die Möglichkeit einer ausdrücklichen Garantieverlängerung; diese ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.

13- ANTIKORRUPTIONSKLAUSEL

Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass er sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit an sämtliche Gesetze und Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption und missbräuchlichen Einflussnahme, die im Hinblick auf die Aktivitäten gemäß denr vorliegenden AGB Anwendung finden, insbesondere das französische Gesetz Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens ("Loi SAPIN II"), zu halten hat.

Der Verhaltenskodex des Lieferanten hinsichtlich der Bekämpfung von Korruption und missbräuchlicher Einflussnahme kann auf der Website des Lieferanten unter folgender Adresse abgerufen werden: www.mts-dachtraeger.com.

14- EINHALTUNG DER REGELN FÜR DIE KONTROLLE VON AUSFUHREN

Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass er sich an die von internationalen oder europäischen Instanzen beschlossenen finanziellen oder wirtschaftlichen Verbote und Beschränkungen beim Handel mit Waren, Technologien oder Dienstleistungen in manchen Ländern zu halten hat. Im Falle des Wiederverkaufs der Waren teilt der Käufer dem Lieferanten auf dessen Anfrage hin unverzüglich alle Informationen bezüglich des Endkunden oder des Nutzers der Ware, des Bestimmungsorts der Ware und/oder der beabsichtigtenr Nutzung sowie alle geltenden restriktiven Ausfuhrregelungen mit.

15 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die über den Käufer gesammelten personenbezogenen Daten unterliegen einer Datenverarbeitung durch den Lieferanten. Die Daten werden in der Kundendatei des Lieferanten gespeichert und sind für die Bearbeitung der Bestellung unerlässlich. Diese Informationen und personenbezogenen Daten werden ebenfalls zum Zwecke der Sicherheit, zur Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufbewahrt. Sie werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Ausführung der Bestellungen und der möglicherweise anzuwendenden Garantieleistungen erforderlich ist. Der Lieferant ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Der Zugang zu den personenbezogenen Daten ist streng beschränkt auf Mitarbeitende des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die gemäß ihrenr Funktionen zur Verarbeitung berechtigt sind. Die gesammelten Informationen werden möglicherweise an Dritte, die mit dem Unternehmen vertraglich zur Erfüllung von ausgelagerten Aufgaben verbunden sind, weitergegeben, ohne dass hierzu eine Genehmigung vonseiten des Käufers erforderlich ist. Im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen haben Dritte nur eingeschränkten Zugang zu den Daten, und sie sind verpflichtet, diese in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten zu nutzen. Über die oben genannten Fälle hinaus ist es dem Lieferanten untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Käufers Daten an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, abzutreten oder Zugang zu gewähren, es sei denn, er ist aus einem berechtigten Grund dazu verpflichtet. Sollen Daten außerhalb der EU transferiert, werden, wird der Käufer darüber informiert, unter genauerer Angabe der getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Daten (beispielsweise die Nutzung des "Privacy Shield" durch den Drittanbieter, die Einführung von Standardschutzklauseln, die von der französischen Datenschutzbehörde CNIL genehmigt wurden, die Annahme eines Verhaltenskodex, der Erhalt einer CNIL-Zertifizierung usw.). Gemäß den geltenden Bestimmungen hat der Käufer ein Recht auf Zugriff, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten, sowie das Recht, sich deren Verarbeitung aus berechtigten Gründen zu widersetzen. Diese Rechte kann der Käufer beim Datenschutzbeauftragten des Lieferanten unter folgender Adresse geltend machen: rgpd@novarc.com

Ist der Käufer nach Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten der Ansicht, dass seine Rechte im Sinne des französischen Datenschutzgesetzes nicht gewahrt sind, kann er Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einlegen (3 Place de Fontenoy - TSA 80715 - 75334 Paris - Cedex 07).

16- HÖHERE GEWALT

Im Falle eines Ereignisses von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Handelsgesetzbuchs oder eines der folgenden Ereignisse: Streik, Ausfall von Produktionsanlagen, fehlende Beförderungsmöglichkeiten, Brand, zivile Unruhen, Attentate, Krieg, Gesundheitskrise und allgemein jeder nicht im Zusammenhang mit den Vertragsparteien stehende Sachverhalt, der diese bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen – wenn auch nur vorübergehend – hindert, hat eine Aussetzung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch die Vertragsparteien zur Folge. Falls beispielsweise ein Fall von höherer Gewalt den Lieferanten daran hindert, das Lieferdatum bzw. das Datum der Erbringung der Dienstleistung einzuhalten, werden diese Daten verschoben und die vertraglich vorgesehenen Fristen um einen Zeitraum gleich der aufgrund von höherer Gewalt verlorenen Zeit verlängert. Bei einer Verzögerung aufgrund von höherer Gewalt hat der Käufer nicht das Recht, eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung vom Lieferanten einzufordern.

17- GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG - GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

Zeichnungen, Pläne, Studien, Berechnungen, Prototypen, Modelle, Drucke, Fotografien, technische oder andere Unterlagen, die vom Lieferanten bereitgestellt werden, bleiben vollumfänglich in dessen Eigentum und sind streng vertraulich. Dem Käufer ist die Nachbildung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Lieferanten untersagt.

Im vom Käufer bezahlten Preis für die Ware oder die Dienstleistung ist keine Abtretung der Rechte des geistigen Eigentums, der gewerblichen Schutzrechte oder des Knowhows des Lieferanten enthalten, der Käufer hat nur das Recht, die gelieferten Produkte zu verwenden oder zu verkaufen, eine Nachbildung ist ihm jedoch untersagt. Im Falle des Verkaufs der Waren durch den Käufer verpflichtet sich der Zweitkäufer zur Einhaltung der in dieser Klausel enthaltenen Bestimmungen gegenüber dem Käufer, der sich wiederum dem Lieferanten gegenüber verbürgt.

18 – UNVORHERSEHBARKEIT

In den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenverkäufe und Dienstleistungen wird der in Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuches vorgesehene Grundsatz der Unvorhersehbarkeit für alle Verkäufe von Waren des Lieferanten an den Käufer ausdrücklich ausgeschlossen. Der Lieferant und der Käufer verzichten demzufolge jeweils auf die Geltendmachung der Bestimmungen in Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuches und des darin vorgesehenen Grundsatzes der Unvorhersehbarkeit; sie verpflichten sich, auch dann ihren Verpflichtungen nachzukommen, wenn das vertragliche Gleichgewicht aufgrund von bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Umständen verändert wird, auch wenn sich die Erfüllung der Verpflichtungen als unverhältnismäßig kostspielig herausstellen sollte, und verpflichten sich ebenfalls, alle wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen zu tragen.

19 – ERZWUNGENE REALERFÜLLUNG

In Abweichung von den Bestimmungen in Artikel 1221 des französischen Zivilgesetzbuches vereinbaren die Vertragsparteien, dass im Falle einer Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine Vertragspartei die zu Schaden gekommene Partei keine erzwungene Realerfüllung einfordern kann.

Die Vertragsparteien verzichten des Weiteren ausdrücklich auf die Anwendung der Bestimmungen in Artikel 1223 des französischen Zivilgesetzbuches.

20– AUSSTIEGSKLAUSEL

Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung von Artikel 1219 des französischen Zivilgesetzbuches jede Vertragspartei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen verweigern kann, selbst wenn diese fällig sind, wenn die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und wenn diese Nichterfüllung ausreichend schwerwiegend ist, das heißt, wenn dadurch möglicherweise die Fortführung des Vertrags in Frage gestellt oder das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags tiefgreifend verändert wird. Die Aussetzung der Vertragserfüllung tritt umgehend in Kraft, sobald die von der Vertragsverletzung betroffene Partei die fehlerhaft handelnde Partei schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass eine Geltendmachung der Ausstiegsklausel beabsichtigt wird, solange die fehlerhaft handelnde Partei die festgestellte Vertragsverletzung nicht behoben hat. Als Beweis der Absendung hat die schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder mittels eines anderen dauerhaften schriftlichen Datenträgers zu erfolgen. Die Ausstiegsklausel darf in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 1220 des französischen Zivilgesetzbuches allerdings nicht präventiv angewendet werden.

21- GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Bei Rechtsstreitigkeiten, und wenn binnen einer angemessenen Zeit keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, hat die betreibende Partei die Möglichkeit, sich an das zuständige Gericht zu wenden. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Handelsgericht (Tribunal de Commerce) PARIS, auch im Falle der Heranziehung eines Dritten oder mehrerer Beklagter ist französisches Recht anzuwenden. 

Die Anwendung des Wiener Abkommens wird von den Vertragsparteien ausdrücklich ausgeschlossen.

22 – SPRACHE

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Original in französischer Sprache verfasst. Bei Übersetzungen in eine oder mehrere Sprachen ist im Falle von Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der französische Text maßgeblich.

MTS
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Tel.: + 33 (0)2 37 51 65 18 - Fax: + 33 (0)2 37 51 00 15
E-Mail: contact@mts-galeries.fr  

Internetseiten: 
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www.mts-galeries.fr 
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www.roof-racks.fr 

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